Mietpreis:
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Die Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Die Kosten für den Betankungsservice betragen unabhängig von der erforderlichen Füllmenge 15,00 €.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
Bei starken Verschmutzungen im und am Fahrzeug sind wir gezwungen den Mieter eine Reinigungspauschale i.H.v. 100,00 € zu berechnen. Darüber hinaus gehende Schäden werden dem Mieter weiterbelastet.
Mindestalter/Führerschein:
Für Anmietungen in Deutschland gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und mindestens ein Jahr Führerscheinbesitz.
Fahrzeugübergabe:
Die Fahrzeugübergabe kann in der Station oder beim Kunden erfolgen. In beiden Fällen übergibt der Vermieter dem Kunden ein unbeschädigtes, gereinigtes und vollgetanktes Fahrzeug, welches frei ist von optischen bzw. technischen Mängeln. Sollte das Fahrzeug im abweichenden Fall eine Beschädigung aufweisen oder nicht vollgetankt sein, so ist dies bei Übergabe des Fahrzeuges durch den Mieter anzuzeigen und durch den Vermieter schriftlich festzuhalten. Für spätere, das heißt nach Abschluss der Übergabe angezeigte Mängel oder Beschädigungen haftet der Mieter in Höhe des gesamten Schadens für den Vermieter.
Fahrzeugrückgabe:
Die Fahrzeugrückgabe kann ebenfalls in der Station oder beim Kunden gemeinsam mit dem Mitarbeiter des Vermieters geschehen.
In jedem Fall hat die Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums ist der Vermieter berechtigt, pro angefangenem 24 Stunden Tag Verzug dem Mieter einen Tagestarif in Rechnung zu stellen.
Einen darüber hinaus entstehenden Schaden für den Vermieter hat der Mieter ebenso zu übernehmen. Für eine Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten treten Sie bitte telefonisch mit Ihrer Autovermietung Glück-Station in Verbindung. Diese erreichen Sie tagsüber unter der Service-Rufnummer: 06103 - 2 22 88. Eine Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten ohne Erlaubnis kann dazu führen, dass Sie für das Fahrzeug in Verantwortung bleiben, bis wir das Fahrzeug persönlich entgegen nehmen können. Bei Rückgabe ohne Anwesendheit des Vermieters, haftet der Mieter bis zum nächsten Werktag. Bei besonders schlechten Sichtverhältnissen (z.B. Dunkelheit, Regen oder Schnee) haftet der Mieter noch bis zu 24 Stunden nach Rückgabe.
Versicherungen:
Ihre sichere Fahrt liegt uns am Herzen! Deshalb beinhalten sämtliche unserer Preisangaben eine Haftpflicht- sowie eine Vollkasko- und Diebstahlversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 € pro Schadensfall. Die Haftungsreduzierung gilt nur bei verkehrsgerechter Nutzung und entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens sowie alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.
Berechtigte Fahrer:
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer,n den beim Mieter angestellten Berufsfahrern in dessen Auftrag sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das erforderliche Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Fahrten ins Ausland:
Fahrten in folgende Länder sind mit unseren PKWen bzw. LKWen erlaubt: Frankreich, Dänemark, Benelux-Staaten, Schweden, Irland, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Österreich und Finnland. Vor jeder Auslandsfahrt ist eine schriftliche Genehmigung von Seiten des Vermieters nötig.
Einzelheiten erfragen Sie bitte direkt bei der Autovermietung Glück-Servicerufnummer unter 06103 - 2 22 88.
Zustellung und Abholung:
Die Zustellung oder Abholung eines gemieteten Fahrzeuges erledigen wir innerhalb des Stadtgebietes Langen (Hessen) gerne kostenlos für Sie. Einzelheiten erfragen Sie bitte direkt an unserer Station. Für eine Fahrzeugbereitstellung beim Kunden außerhalb des Stadtgebietes Langen berechnen wir innerhalb des Rhein-Main-Gebietes eine Servicepauschale i.H.v. 30,00 €. In dieser Pauschale ist die Abholung mit inbegriffen. Servicegebühren, die bei Fahrzeugbereitstellungen außerhalb des Rhein-Main-Gebietes anfallen, erfragen Sie bitte direkt bei ihrer Autovermietung Glück-Station.
Reservierung/Änderung/Stornierung:
Bei Reservierungen ist das Fahrzeug spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit durch den Mieter zu übernehmen- Danach sind wir an die Reservierung nicht mehr gebunden. Die Stornierung Ihrer Reservierung ist jederzeit und bis zu 24 Stunden vor Abholung kostenlos möglich. Anschließend sind wir berechtigt, Ihnen den vereinbarten Mietpreis in Rechnung zu stellen, sofern wir das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten konnten.
Zahlungsweise:
Sie können Ihren Mietwagen mit €-Bargeld oder mit den international anerkannten Kreditkarten MasterCard, Visacard, American Express sowie JCB bezahlen. Zur Anmietung sämtlicher Fahrzeuge bedarf es der Vorlage einer gültigen Kreditkarte.
Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Ihre Autovermietung Glück-Station.
Reparaturen:
Reparaturen die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 25,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
Verhalten bei Unfällen:
Bei einem Unfall steht natürlich zunächst das Wohl der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle im Vordergrund. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sobald wie möglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Langen als Gerichtsstand vereinbart.